Historische bemerkungen zum pandektensystem
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Comment citer

Hamza, G. (2013). Historische bemerkungen zum pandektensystem. Revue Internationale De Droit Romain, 1(11), 150–165. Consulté à l’adresse https://reunido.uniovi.es/index.php/ridrom/article/view/18021

Résumé

Das Pandektensystem ist das Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses, der zur Zeit der Glossatoren begann und erst im XIX. Jahrhundert zu Ende ging. Das System der Glossatoren und der Kommentatoren war das von Gaius und den Kompilatoren von Kaiser Justinian dem I. entwickelte Institutionensystem. Im Pandektensystem ist die Teilung in allgemeinen und besonderen Teile auf die Idee der Vertreter des Naturrechts Christian Wolff, Joachim Georg Darjes und Daniel Nettelbladt zurückzuführen. Der „Allgemeine Teil” des Pandektensystems ist die Schöpfung der deutschen Pandektistik. Das Recht der Personen und der Teil über den Rechtsschutz wurzeln im römischen Recht, während die Teile über die subjektiven Rechte und die Theorie der Rechtsgeschäfte aus der Naturrechtslehre stammen. Das Pandektensystem wurde von Georg Friedrich Puchta und Friedrich Carl von Savigny ausgearbeitet. Savigny stellt in seinem Werk „System des heutigen römischen Rechts” die Rechtsmaterie im Pandektensystem (Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Obligationenrecht, Familienrecht und Erbrecht) dar..
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